Frequently Asked Questions

Prinzip Genossenschaft

Formal entscheidet der Vorstand. Da wir als junge Genossenschaft mit der Minimalbesetzung von 2 Vorständen und 3 Aufsichtsräten gestartet sind, haben wir bisher die Sitzungen gemeinsam gemacht. So dass wir schlussendlich auch gemeinsam entschieden haben.

Allerdings ist uns ein gutes Miteinander wichtig, so dass alle Mitglieder eingeladen sind, sich einzubringen und mitzudenken. Dafür gibt es Arbeitsgrupppen, sprecht uns dazu gern an!

Die WME eG gehört allen Mitgliedern.

Die Erfahrungen anderer Genossenschaften zeigen, dass privates Kapital durchaus da ist. Wir gehen davon aus, dass wir mit guter Öffentlichkeitsarbeit entlang von konkreten Projekten auch ausreichend (Eigen-)Kapital finden.

Du musst einen Mitgliedsantrag ausfüllen. Mit dem ersten erworbenen Anteil bist du Mitglied. 

Auch als Genossenschaft sind wir ein Wirtschaftsunternehmen. Unser wichtiges Ziel ist daher – neben einem wichtigen Beitrag zur Energiewende – nennenswerte Überschüsse zu erwirtschaften. Diese werden für die Bildung notweniger Rücklagen verwendet bzw. an die Mitglieder ausgeschüttet. Wie hoch diese Ausschüttungen ausfallen werden, wird von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein und ist von verschiedenen Faktoren abhängig (z.B. Anlagenportfolio, Windverhältnisse, Sonnenscheindauer, Strommarktbedingungen). Wir können hier nichts versprechen. Erfahrungen aus anderen Bürgerenergiegenossenschaften zeigen aber, dass es durchaus auch wirtschaftlich lohnenswert ist in solche Organisationen zu investieren.

Als Genossenschaft können wir prinzipiell Kredite vergeben. Das ist z.B. zur Unterstützung anderer Genossenschaften relativ üblich. Hierbei muss aber der Zweck der Genossenschaft im Fokus stehen: Ausbau erneuerbare Energien. Außerdem ist eine sorgfältige Risikoabwägung erforderlich.

was bringt die mitgliedschaft?

Nein. Du wirst Mitglied, wenn du einen Mitgliedsantrag stellt. Dafür brauchst du kein Dach.

Nein, du kannst auch ohne Mitgliedschaft einen Vertrag zur Dach-/Flächennutzung mit uns abschließen.

Wir sind als Genossenschaft Teil der Bürgerwerke. Du kannst also über die Bürgerwerke Bürgerökostrom und –gas beziehen. Das kommt uns als Genossenschaft zugute und dem Bürgerenergiegedanke allgemein. Ein Tarifrechner dafür findet sich (bald) auf unserer Website.

Die Einspeisevergütung bestimmt das EEG. Die allgemeinen Strompreise leiten sich u.a. aus dem Merit-oderprinzip und den Netzentgelten ab.

Nein. Du kaufst einen oder mehrere Anteile. Das ist einmalig. Du kannst zu einem späteren Zeitpunkt deine Anteile erhöhen.

Du kannst mit einer Frist von 24 Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres kündigen. Dein Geld wird dir innerhalb von 6 Monate nach deinem Ausscheiden ausgezahlt.

Du haftest im Zweifelsfall mit deinen eingezahlten Anteilen. Allerdings sind Genossenschaften eine sehr insolvenzsichere Unternehmensform.

Als erstes ein gutes Gefühl, da du hier in Mittelsachsen für eine Energiewende von unten einstehst! Weiterhin bist du Teil einer Gemeinschaft, du kannst als Gleichgesinnte finden.

Drittens gehen wir davon aus, dass du mit deinen Anteilen auch Renditen erzielen wirst.

ERNeuerbare allgemein

Nein. Bei den Zubauzielen der Bundesregierung reichen die Dachflächen nicht aus. Für eine erfolgreiche Energiewende braucht es auch (Agri-)-PV-anlagen in der Fläche.

Wir sprechen im Moment viel über PV weil es am schnellsten umsetzbar ist. Prinzipiell sind alle Investitionen in dem weiten Bereich Erneuererbarer Energien möglich, also auch Speicher, Wärme und Strom

Sonne, Wind, Biomasse, Wasserkraft

umsetzung

Wir arbeiten mit Elektrikern der Region zusammen, sind aber immer auf der Suche nach zuverlässigen Partnern.

Ja, eine lokale Wertschöpfung liegt uns am Herzen und wird auch bei der Beschaffung der Module berücksichtigt.

Satzung und Formalitäten

Es ist theoretisch denkbar, dass z.B. ein Mitglied des Vorstands der Genossenschaft ein privates Erneuerbare-Energie-Projekt umsetzen möchte und Finanzierungsunterstützung benötigt. Hier könnte die Genossenschaft unter bestimmten Bedingungen einspringen. Um in einem solchen unwahrscheinlichen Fall Interessenkonflikte zu vermeiden, wurde §21 in der Satzung aufgenommen.

Hast du Weitere Fragen?

Schreib uns auf, was dich bewegt oder was du gern genauer wissen möchtest! Wir werden diese Fragen bald hier auf der Seite beantworten. Dann haben alle was davon…