Balkonkraftwerken werden in Sachsen gefördert

Der Freistaat Sachsen hat am 22. Juni 2023 die Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher (FRL EEuS/2023) beschlossen und fördert damit Balkonkraftwerke mit einer Mindestleistung von 300 Watt peak bis zu einer maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters von 600 Watt sowie das Zubehör für die dauerhafte Befestigung oder Aufstellung. Die Fördersumme beträgt einmalig 300 Euro, das Gesamtvolumen der Maßnahme 6,5 Mio. Euro. Das Förderangebot richtet sich an Privatpersonen und zwar an Mieterinnen und Mieter ebenso wie an Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. Der Antrag auf Förderung kann voraussichtlich ab Ende August bei der SAB gestellt werden. Vorgesehen ist ein schlankes, ausschließlich digitales Verfahren über das SAB-Förderportal.
Die SAB wird zudem ab Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Sächsischen Amtsblatt, voraussichtlich ab dem 6.7.2023, auf ihrer Webseite www.sab.sachsen.de zu den wichtigsten Fragen rund um die Balkonkraftwerke und das Antragsverfahren informieren.