Recht auf Balkonsolar

Am 4. Juli 2024 hat der Bundestag die Privilegierung von Steckersolargeräten verabschiedet. Damit müssen Vermieter, Hausverwaltungen und WEGs Balkonkraftwerke genehmigen, solange keine driftigen Gründe dagegen sprechen. Mit der Novelle des Miet- und Wohnungseigentumsrechts werden Steckersolargeräte „privilegierte bauliche Veränderungen“ auf deren Anbringung Mieter und Wohnungseigentümer einen Anspruch haben.

Nach Lesung im Bundesrat und Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist mit einem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen Ende Juli zu rechnen.

Mehr dazu findet ihr hier.